Allgemeine Geschäftsbedingungen
Chanton Transporte GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Chanton Transporte GmbH, Lehnfeldstrasse 42, CH-4702 Oensingen SO (nachfolgend „Chanton Transporte“) gelten in den Geschäftsbereichen Transporte und Werkstatt für sämtliche Geschäftsbeziehungen von Chanton Transporte mit ihren Kunden.
Chanton Transporte bietet Dienstleistungen in den Bereichen Transport von Gütern aller Art sowie Fahrzeugreparaturen an LKW und PKW an. Sie besitzt und betreibt dafür die Website www.chantontrans.ch.
Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Chanton Transporte geschäftliche Beziehungen pflegt.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Chanton Transporte.
Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Chanton Transporte und bei der Nutzung von www.chantontrans.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
2. Informationen auf der www.chantontrans.ch
Die www.chantontrans.ch beinhaltet Informationen über Dienstleistungen. Preisänderungen sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf der www.chantontrans.ch (Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Chanton Transporte bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf der www.chantontrans.ch korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Chanton Transporte weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.
Sämtliche Angebote auf der www.chantontrans.ch gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.
Chanton Transporte kann keine Garantie abgeben, dass die auf www.chantontrans.ch aufgeführten Dienstleistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Dienstleistungen ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer (MwSt). Den angegebenen Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen.
Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten werden zu den jeweils geltenden Tarifen zusätzlich in Rechnung gestellt.
4. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte von Chanton Transporte durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Kunde die von Chanton Transporte angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellte Dienstleistung nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann, ist Chanton Transporte berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei Chanton Transporte eingegangen sein, wird die Zahlung entsprechend anteilsmässig dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde entsprechend anteilsmässig von der Zahlungspflicht befreit. Chanton Transporte ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzleistung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
5. Bezahlung
Der Kunde ist verpflichtet, die von Chanton Transporte in Rechnung gestellten Beträge innert auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen, es sei denn, er habe den Betrag bereits via Vorauszahlung beglichen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, fällt der Kunde automatisch in Verzug und schuldet eine Mahngebühr von CHF 20.—. Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde zudem Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.
Chanton Transporte behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. Bei Nichtbezahlung innert Frist ist Chanton Transporte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Leistungen nicht zu erbringen.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen Chanton Transporte ist nicht zulässig.
Chanton Transporte steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug des Kunden eine weitere Dienstleistungserbringung zu verweigern.
6. Pflichten von Chanton Transporte
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt Chanton Transporte ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.
Chanton Transporte hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch Chanton Transporte erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das zeit- und ortsgerechte Bereitstellen der zu transportierenden Güter in der notwendigen Verpackung, das Vorbereiten von Räumlichkeiten, das rechtzeitige Vorbeibringen der zu reparierenden respektive zu wartenden LKW und PKW sowie das Erbringen geeigneter Informationen für Chanton Transporte.
8. Rücktritt bei Transportverträgen
Bei Transportverträgen, welche im Sinne von Rahmenverträgen für eine unbestimmte Dauer geschlossen wurden, haben beide Parteien das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt von Chanton Transporte zu Unzeiten ist nicht zulässig. Der zurücktretende Kunde hat die bereits getätigten Aufwendungen von Chanton Transporte vollumfänglich zu entgelten.
9. Gewährleistung
Chanton Transporte haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR für getreue und sorgfältige Ausführung der bei ihr bestellten Dienstleistung.
9. Haftung
Bei grenzüberschreitenden Transporten richtet sich die Haftung ausschliesslich nach dem „Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr CMR“.
Bei innerschweizerischen Transporten gilt die Haftung gemäss Art. 440ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes OR. Die betragliche Haftung ist limitiert auf CHF 250‘000 pro Schadenereignis, inkl. aller Aufwendungen und Kosten.
Ansprüche aus der Beförderung von folgenden Gütern sind ausgeschlossen:
- Wertpapiere und Urkunden aller Art
- Edelmetalle - unverarbeitet, in Barren oder gemünzt-, deren Wert mindestens gleich
dem Wert des Silbers ist; kurante Geldstücke aus Nichtedelmetallen
- Banknoten und gezogene Lose
- Uhren, Bijouteriewaren, echte Perlen, Edelsteine und Juwelen
- Kunstgegenstände und Gegenstände mit Kunst- oder Liebhaberwert, mit einem
Einzelwert von mehr als CHF 20'000.00
- lebende Tiere
Von der Haftung sind u.a. folgende Fälle ausgeschlossen:
- Schäden aus unsachgemässem Verlad durch Hilfspersonen des Absenders
- Bruchschäden infolge normaler Erschütterungen
- Beschädigungen oder Manki bei Gütern, die in verschlossenen oder äusserlich
unbeschädigten Kisten, Kartons oder Behältnissen usw. transportiert werden und deren
einwandfreier Zustand und Vollzähligkeit bei der Übernahme nicht kontrolliert werden
konnte
- Schäden infolge mangelhafter oder ungeeigneter Verpackung
- Schäden infolge Witterungseinflüssen
- Kratz-, Schramm-, Druck- und Scheuerschäden, Email- und Farbabsplitterung, Politurrisse
sowie das Lösen von geleimten Teilen und Furnieren
- Höhere Gewalt
- Böswillige Beschädigung durch Dritte
Schäden aus Verspätung in der Ablieferung sind von Chanton Transporte nur zu vergüten, wenn die Haftung dafür schriftlich vereinbart wurde. Wurde die Haftung für Verspätungsschäden schriftlich vereinbart, haftet Chanton Transporte höchstens bis zum Betrag des vereinbarten Frachtentgeltes.
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Chanton Transporte berechtigt, den Frachtauftrag ganz oder teilweise durch einen Unterfrachtführer ausführen zu lassen. Er haftet in diesem Fall gegenüber dem Auftraggeber in gleicher Weise, wie wenn er den Auftrag selber ausgeführt hätte.
Chanton Transporte haftet nicht für indirekte bzw. mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsausfall oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleiben weitergehende zwingende gesetzliche Bestimmungen.
Wenn der Kunde Chanton Transporte mit der Entsorgung von Gegenständen beauftragt, verzichtet er damit auf sämtliche Eigentumsrechte daran und kann er diese Gegenstände auch nicht mehr zurückfordern. Chanton Transporte ist berechtigt, solche Gegenstände unwiderruflich zu entsorgen.
Bei Entsorgungsaufträgen bestätigt der Kunde, berechtigter Eigentümer der zu entsorgenden Gegenstände zu sein, anderenfalls Chanton Transporte keine Haftung dafür übernimmt und der Kunde sämtliche Schadenersatzforderungen Dritter hieraus zu tragen hat.
11. Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Kunden ist uns wichtig. Wir nehmen das Thema Datenschutz ernst und achten auf entsprechende Sicherheit. Wir verarbeiten und pflegen personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Chanton Transporte seine Daten zur Durchführung von Werbemassnahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukommen zu lassen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an Chanton Transporte.
Im Übrigen wird auf die Datenschutz-Erklärung von Chanton Transporte, einsehbar auf www.chantontrans.ch, verwiesen.
12. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch Chanton Transporte, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt verunmöglicht, so ist Chanton Transporte während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann Chanton Transporte vom Vertrag zurücktreten. Chanton Transporte hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt für noch nicht geleistete Dienstleistungen vollumfänglich zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
13. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
Der Gerichtsstand ist Solothurn, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.
Oensingen SO, 11.11.2022